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Allgemein, Ratgeber

DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D 34)

Ratgeber (43)

 

DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D 34)

Ratgeber 7

Gasprüfung für Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung

Wer eine Flüssiggasanlage zur gewerblichen Nutzung installiert bzw. betreibt, kommt um eine regelmäßige Prüfung der Anlage durch einen Sachkundigen nicht herum. Zu diesem Zweck gibt es die DGUV V 79 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie definiert und regelt Aspekte wie Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer solchen Flüssiggasanlage. Früher war sie als Unfallverhütungsvorschrift D 34 (BGV D 34) bekannt, erstellt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese trat am 01. Oktober 1993 in Kraft und ging ihrerseits aus der VBG 21 hervor.

Dabei dient die DGUV V 79 als Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Hierunter fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck-bzw. Druckgasbehältern versorgt werden, unter anderem:

  • Butan
  • Butylen
  • Propan
  • Propylen
  • und deren Gemische

Hier ist natürlich vor allem der Gastronomiebereich zu nennen, wobei hier dann neben den Flüssiggasanlagen auch Flüssiggasverbrauchsanlagen auf dem Prüfstand stehen. Da nur Gasgeräte mit einem Betriebsdruck von 50mbar zur gewerblichen Nutzung zugelassen sind, werden auch nur diese Anlagen geprüft (während der Prüfung nach DGUV V 79 geschieht das dann aber mit 150mbar, also dem dreifachen Betriebsdruck).

Wichtige Aufgaben der alten DGUV V 79

Unter anderem regelte die Vorschrift:

  • die sichere Aufstellung und Verwendung von Flüssiggasanlagen

  • die Prüfung von Druckbehältern, Leitungen und Armaturen

  • den Einsatz sachkundiger Personen

  • die regelmäßige Prüfung vor Inbetriebnahme und nach längeren Stillständen

  • die Dokumentation durch Prüfbescheinigungen

Dadurch sollte sichergestellt werden, dass Flüssiggasanlagen regelmäßig kontrolliert und Mängel frühzeitig erkannt werden.

Wurde die DGUV Vorschrift 79 abgeschafft?

Ja — die DGUV Vorschrift 79 wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet und durch eine neue, modernere Regel ersetzt.

Der aktuelle Stand ist:
Die DGUV Vorschrift 79 wurde weitgehend ersetzt durch die DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“.

Formell bedeutet das:

  • Die Vorschrift ist nicht mehr Gegenstand der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften.

  • Die Vorgaben sind in der DGUV Regel 110-010 übernommen, überarbeitet und ergänzt worden.

  • Die Regel gibt Hinweise zur Planung, Prüfung und sicheren Nutzung von Flüssiggasanlagen.

Die neuen Regelungen wurden gestaltet, um praxisgerechtere, verständlichere und einheitlichere Vorgaben für Betriebe und Anwender zu schaffen.

Für wen gelten diese Regelungen?

Es ist wichtig zu unterscheiden:

Gewerbliche Nutzung

Für gewerblich genutzte Flüssiggasanlagen gelten weiterhin verbindliche Anforderungen — jetzt in der DGUV Regel 110-010:

  • Betreiber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Anlagen regelgerecht geprüft werden.

  • Prüfungen müssen durch eine befähigte Person erfolgen (z. B. sachkundige Fachkraft mit entsprechender Qualifikation).

  • Die Dokumentation der Prüfung ist verbindlich.

Diese Vorgaben sind wichtig, damit bei der Arbeit mit Flüssiggas Gefährdungen minimiert werden.

Privater Bereich

Für private Haushalte und private Anwendungen (z. B. Gasgrills, Campingkocher, Heizgeräte im Garten) gilt:

  • DGUV Regeln sind in der Regel keine unmittelbar rechtlich verbindlichen Vorschriften für Privatpersonen.

  • Hier greifen andere staatliche Vorschriften (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Herstellervorgaben, allgemeine Sicherheitspflichten).

Das bedeutet: Privatanwender müssen keine DGUV Prüfbescheinigungen erstellen, wie es für gewerbliche Anlagen gefordert wurde/ist. Dennoch gelten die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, Herstellerhinweise und ggf. Versicherungsbedingungen.

Prüfintervalle — was gilt für gewerbliche Anlagen?

Unter der alten DGUV V 79 waren Prüfintervalle festgelegt, z. B.:

  • Mobile Anlagen: alle 2 Jahre

  • Stationäre Anlagen: alle 4 Jahre

  • Nach längerer Stillstandszeit oder Reparatur: zusätzliche Prüfung vor erneuter Inbetriebnahme

Mit der neuen DGUV Regel 110-010 bleiben diese Anforderungen prinzipiell erhalten: Es gibt verpflichtende Prüffristen, die abhängig von der Art der Anlage und dem Einsatzfall festgelegt sind. Die Regel unterstützt dabei, wie und in welchem Umfang Prüfungen durchzuführen sind.

Neben der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten ist auch die Aufstellung ein zentraler Faktor der Prüfung. So hat der Betreiber sicherzustellen, dass die Flüssiggasanlage immer auf einem festen Untergrund steht und für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Außerdem sollten, sofern nicht notwendig, verwendete Druckgasbehälter nicht in Treppenräumen, engen Höfen oder Durchfahrten errichtet werden. Darüber ist stets ein optimaler Luftaustausch zu gewährleisten. So kann austretendes Gas schnell abziehen und die Gefahr einer Explosion wird auf ein Minimum reduziert.

Ähnlich der G 607 Gasprüfung wird bei erfolgreicher Abnahme eine Prüfplakette sowie eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Neben der deutlich sichtbar angebrachten (und unversehrten) Plakette hat der Betreiber einer solchen Anlage die Prüfbescheinigung aufzubewahren und diese bei der nächsten Prüfung vorzulegen.

Tipp von GASPROFI:
Weitere Beiträge und Informationen rund um Gasgeräte und gasführende Teile haben wir in unserem Ratgeber zum Umgang mit Gas und Gasgeräten aufgelistet.

Was wird bei einer Kontrolle nach DGUV V 79 geprüft bzw. durchgeführt?

Ratgeber 8

  • Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 bzw. 4 Jahren.
  • Dichtigkeitsprüfung mittels Druckpumpe
  • Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, etc.)
  • Überprüfung der Funktion der Geräte
  • Überprüfung der Flaschenaufstellung
  • Erstellen der Prüfprotokolle
  • Anbringen der Plakette

Wann muss eine Anlage geprüft werden?

Die Prüfung ist erforderlich:

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme

  • nach einer Reparatur oder nichtlängeren Stillstandszeit

  • in regelmäßigen Intervallen, wie es die Vorschriften/Regel vorsehen

Diese Anforderungen gelten weiterhin für gewerbliche Anlagen – jetzt unter dem Dach der DGUV Regel 110-010.

Unterschied: Vorschrift vs. Regel

Manchmal werden „Vorschrift“ und „Regel“ verwechselt, deshalb kurz erklärt:

  • Vorschriften sind rechtlich verbindlich. Sie enthalten zwingende Pflichten.

  • Regeln setzen einen anerkannten Stand der Technik um und werden bei öffentlichen oder betrieblichen Prüfungen meist verbindlich angewendet.

Die DGUV hat die alte Vorschrift in eine moderne Regel umgewandelt, weil dies den Zugang für Anwender erleichtert und die Inhalte praxisnäher erklärt.

Gasprüfungen nur vom sachkundigen Profi machen lassen

Die DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D34) war lange Zeit das Regelwerk zur sicheren Nutzung von Flüssiggasanlagen im gewerblichen Bereich. Sie wurde inzwischen durch die modernisierte DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ ersetzt.

Für gewerbliche Betreiber bleibt es wichtig, technische Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen und sicher zu betreiben. Privatpersonen sind von den verpflichtenden Prüfbescheinigungen nicht betroffen, sollten aber Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitungen unbedingt befolgen.

Unsere Empfehlung: Bei gewerblichen Anlagen immer eine qualifizierte Fachkraft für Prüfung und Wartung hinzuziehen – das erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern erfüllt auch versicherungstechnische Anforderungen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Flüssiggasanlage, wollen eine Kontrolle durchführen lassen oder wissen nicht, ob Ihre Anlage unter die Bestimmungen nach DGUV Regel 110-010 fällt? Wir stehen Ihnen jederzeit kostenlos zur Verfügung. Einfach anrufen: +49 9332 8389299 oder eine Mail an: info@gasprofi.de schreiben.

Passende Produkte für Sachkundige und gewerbliche Anwender

Für Sachkundige, befähigte Personen und gewerbliche Betreiber von Flüssiggasanlagen bieten wir in unserem Firmenkundenbereich eine gezielte Auswahl an passenden Produkten rund um Prüfung, Wartung und sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen an.

Dazu gehören unter anderem:

  • geprüfte Druckminderer und Sicherheitsregler

  • Gasschläuche mit entsprechenden Zulassungen

  • Lecksuchsprays und Prüfmittel

  • Anschluss- und Sicherheitstechnik

  • Ersatzteile für gewerbliche Flüssiggasanwendungen

Gerade im gewerblichen Bereich ist es wichtig, ausschließlich normkonforme und zugelassene Komponenten zu verwenden. Über unseren Firmenkundenbereich erhalten Sachkundige und gewerbliche Kunden diese Artikel zu vergünstigten Konditionen.

Wenn Sie regelmäßig Flüssiggasanlagen prüfen oder betreiben, lohnt sich ein Blick in unseren Firmenkundenbereich — dort finden Sie geprüfte Produkte, die den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen.

Weitere Informationen zur Gasprüfung nach DGUV V 79