Die DGUV V 79 (früher BGV D34) bezieht sich auf Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung. In der Regel ist die entsprechende (und verpflichtende) Gasprüfung dazu nach zwei oder vier Jahren fällig.
Im Team von GASPROFI sind hier Andre Gensmann und Christian Franzke Ihre qualifizierten und sachkundigen Ansprechpartner. An dieser Stelle fassen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Gasprüfung für Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung
Wer eine Flüssiggasanlage zur gewerblichen Nutzung installiert bzw. betreibt, kommt um eine regelmäßige Prüfung der Anlage durch einen Sachkundigen nicht herum. Zu diesem Zweck gibt es die DGUV V 79 von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie definiert und regelt Aspekte wie Aufstellung, Sicherheit und Wartung einer solchen Flüssiggasanlage. Früher war sie als Unfallverhütungsvorschrift D 34 (BGV D 34) bekannt, erstellt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese trat am 01. Oktober 1993 in Kraft und ging ihrerseits aus der VBG 21 hervor.
Dabei dient die DGUV V 79 als Richtlinie zur Verwendung und Prüfung von Flüssiggasanlagen. Hierunter fallen alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck-bzw. Druckgasbehältern versorgt werden, unter anderem:
- Butan
- Butylen
- Propan
- Propylen
- und deren Gemische
Hier ist natürlich vor allem der Gastronomiebereich zu nennen, wobei hier dann neben den Flüssiggasanlagen auch Flüssiggasverbrauchsanlagen auf dem Prüfstand stehen. Da nur Gasgeräte mit einem Betriebsdruck von 50mbar zur gewerblichen Nutzung zugelassen sind, werden auch nur diese Anlagen geprüft (während der Prüfung nach DGUV V 79 geschieht das dann aber mit 150mbar, also dem dreifachen Betriebsdruck).
Fallen auch mit Erdgas betriebene Geräte unter die DGUV V 79?
Nein. Die DGUV V 79 regelt die Verwendung von Flüssiggasgeräten. Somit fallen erdgasbetriebene Geräte nicht unter diese Vorschrift.
Haben sich die Inhalte der DGUV V 79 gegenüber der BGV D 34 geändert?
Nein. Inhaltlich hat sich an der DGUV V 79 im Vergleich zur BGV D 34 nichts geändert, nur der Name ist ein anderer.
Wie oft muss eine Gasanlage nach DGUV V 79 geprüft werden?
Die regelmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Flüssiggasanlagen durch einen Sachkundigen nach DGUV V 79 ist vom Gesetzgeber in einem zeitlichen Turnus verpflichtend festgelegt: Stationäre Anlagen müssen alle vier Jahre, mobile Anlagen alle zwei Jahre der Prüfung unterzogen werden (siehe dazu u.a. auch unseren Blogbeitrag über den Aufbau und die Prüfungen auf Pützchens Markt in Bonn). Für beide Fälle gilt auch: Wird eine Anlage eine Zeit lang nicht genutzt (Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr) oder muss repariert werden, ist eine erneute Prüfung fällig.
Im Sinne der Unfallvorbeugung werden im Rahmen der DGUV V 79 vor allem die Dichtigkeit (z.B. Haarrisse in Gasschläuchen, Verschleißspuren an Kupfer- und/oder Metallrohren) und Funktionalität der jeweiligen Gasinstallation (Druckminderer, Flaschenaufstellung usw.) überprüft. Gerade kleine, zunächst unscheinbare Defekte und Verschleißspuren stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar.
Neben der ordnungsgemäßen Beschaffenheit, Dichtheit und Funktionalität der Gasanlage und ihrer Komponenten ist auch die Aufstellung ein zentraler Faktor der Prüfung nach DGUV Vorschrift 79. So hat der Betreiber sicherzustellen, dass die Flüssiggasanlage immer auf einem festen Untergrund steht und für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Außerdem sollten, sofern nicht notwendig, verwendete Druckgasbehälter nicht in Treppenräumen, engen Höfen oder Durchfahrten errichtet werden. Darüber ist stets ein optimaler Luftaustausch zu gewährleisten. So kann austretendes Gas schnell abziehen und die Gefahr einer Explosion wird auf ein Minimum reduziert.
Ähnlich der G 607 Gasprüfung wird bei erfolgreicher Abnahme eine Prüfplakette sowie eine Prüfbescheinigung ausgestellt. Neben der deutlich sichtbar angebrachten (und unversehrten) Plakette hat der Betreiber einer solchen Anlage die Prüfbescheinigung aufzubewahren und diese bei der nächsten Prüfung vorzulegen.
Weitere Beiträge und Informationen rund um Gasgeräte und gasführende Teile haben wir in unserem Ratgeber zum Umgang mit Gas und Gasgeräten aufgelistet.
Was wird bei einer Kontrolle nach DGUV V 79 geprüft bzw. durchgeführt?
- Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 bzw. 4 Jahren.
- Dichtigkeitsprüfung mittels Druckpumpe
- Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS, etc.)
- Überprüfung der Funktion der Geräte
- Überprüfung der Flaschenaufstellung
- Erstellen der Prüfprotokolle
- Anbringen der Plakette
Gasprüfungen nur vom sachkundigen Profi machen lassen
Auch wenn eine solche Prüfung manchmal eher lästig erscheint: Betreiber begehen bei Mängeln an ihrer Anlage, die nicht durch eine Prüfung festgestellt und behoben wurden, eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ziemlich teuer werden und nimmt darüber hinaus die Gefährdung bzw. Schädigung anderer Personen in Kauf.
Sie haben Fragen zu Ihrer Flüssiggasanlage, wollen eine Kontrolle durchführen lassen oder wissen nicht, ob Ihre Anlage unter die Bestimmungen nach DGUV Vorschrift 79 fällt? Wir stehen Ihnen jederzeit kostenlos zur Verfügung. Einfach anrufen: +49 228 512414 oder eine Mail an: info@gasprofi.de schreiben.
Übrigens: Mehr zum Thema einer möglichen Gasknappheit bei Flüssiggas finden Sie ebenfalls bei uns im GASPROFI Magazin.