Bereits seit 2015 läuft in Deutschland die schrittweise durchgeführte Erdgasumstellung von L-Gas auf H-Gas. Gründe für den Wechsel, Details zum Ablauf und Antworten auf häufige Fragen erhalten Sie bei GASPROFI.
Inhaltsverzeichnis
Welches Erdgas habe ich?
Ihr lokaler Netzbetreiber gibt Ihnen die entsprechenden Auskünfte. Welches Unternehmen das ist, lesen Sie auf Ihrer Gasrechnung nach. Sollte dieses dort nicht angegeben sein, können Sie den Betreiber anhand der 13-stelligen Codenummer ermitteln.
Warum wird das Erdgas umgestellt?
Viele Gebiete Deutschlands erhalten bereits das H-Gas, das bei seiner Verbrennung mehr Energie freisetzt (Details dazu siehe unten). Dies stammt vor allem aus Norwegen, Russland oder auch Großbritannien.
Andere Bundesländer jedoch haben andere Bezugsquellen von Erdgas, beispielsweise Deutschland selbst und die Niederlande. Die Vorkommen des dort geförderten L-Gases sind jedoch in den letzten Jahren erschöpft. Im Falle des niederländischen Groningen ist es im Rahmen des Abbaus zudem zu Erdbeben gekommen, sodass die Regierung eine Förderungsreduzierung bzw. ab 2032 sogar einen Förderungsstopp angeordnet hat.
In Deutschland findet deshalb eine flächendeckende Umstellung der mit Erdgas betriebenen Geräte von L- auf H-Gas statt, auch Marktraumumstellung genannt. Betroffen sind bundesweit 5,5 Millionen Haushalte in
- Bremen,
- Niedersachsen,
- Teilen von Nordrhein-Westfalen,
- Teilen von Sachsen-Anhalt,
- Teilen von Rheinland-Pfalz sowie
- Teilen von Hessen.
Was ist der Unterschied von L-Gas und H-Gas?
Die beiden Gasarten unterscheiden sich hinsichtlich ihres Energiegehalts. H-Gas verfügt über einen Methananteil von bis zu 99 Prozent (“high caloric gas”) und setzt somit bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas (“low caloric gas”) mit einem Methangehalt von maximal 87% – etwa 11,5 kWh/m³ im Gegensatz zu 10 kWh/m³.
Preislich gesehen ist H-Gas in der Anschaffung teurer. Aufgrund der höheren Energieeffizienz gleicht sich das jedoch schlussendlich wieder aus.
Welche Geräte betrifft die Erdgasumstellung und was wird gemacht?
Betroffen von der Umstellung sind alle mit Erdgas betriebenen Geräte. Dazu zählen also beispielsweise Heizungsanlagen oder Gasherde, aber auch alle gewerblichen Geräte.
Nach der Ankündigung bzw. einem ersten Informationsschreiben von Seiten des Netzbetreibers (mindestens drei Wochen vor dem eigentlichen Termin) erfasst ein Experte in einem ersten Schritt alle im Haushalt befindlichen Geräte und prüft, welche Änderungen notwendig sind. Das sind in den allermeisten Fällen ein Tausch der Gasdüsen, eine Feinjustierung des Brenners oder Einstellungen an den Gaszufuhrreglern, so dass H-Gas durchströmen kann und sich das Brennverhalten nicht ändert.
Wenden Sie sich bei konkreten Fragen rund um die Umstellung Ihrer Geräte im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit direkt an den örtlichen Netzbetreiber und entsprechend geschultes Personal. Für den Umgang mit Gas im privaten Umfeld haben wir in unseren Ratgebern zu Gasgeräten und Gastechnik Hinweise und Informationen gesammelt.
Danach gibt es einen weiteren Termin, bei dem die Geräte dann auf H-Gas-Nutzung umgerüstet werden. Zeitlich kann dieser Termin bis zu zwei Jahre nach der Erfassung liegen. Stichprobenartig findet eventuell auch ein dritter Besuch statt, um die durchgeführten Arbeiten zu kontrollieren.
Während der konkreten Umstellung, die normalerweise maximal eine Stunde in Anspruch nimmt, muss der Monteur die Erdgasgeräte ausschalten. Nach der neuerlichen Inbetriebnahme erfolgt zu Dokumentationszwecken eine Abgasmessung. Das Ablesen des Zählers findet beispielsweise im Falle der Rheinischen Netzgesellschaft (RNG) “zeitnah” zum Termin der konkreten Umstellung statt.
Die Monteure erstellen übrigens über den gesamten Prozess eine Dokumentation. So erkennen Sie beispielsweise beim Immobilienkauf, ob die im Objekt befindlichen Erdgasgeräte bereits auf H-Gas umgestellt wurden.
Was passiert, wenn ein altes Gerät nicht umgerüstet werden kann?
Bei sehr alten Anlagen bzw. Erdgasgeräten ist es möglich, dass es keine passenden Ersatzteile gibt und die Geräte daher nicht umgerüstet werden können. In diesem Fall muss der Eigentümer die Geräte auf eigene Kosten austauschen. Schätzungen der Bundesnetzagentur besagen, dass ein bis zwei Prozent aller Geräte nicht umgerüstet werden können.
Durch die Einsparung von Heizkosten ergibt diese Gastechnik-Investition jedoch langfristig auf jeden Fall Sinn. Sollten Sie sich weigern, Erdgasgeräte umrüsten zu lassen, kann und wird Ihnen der örtliche Netzbetreiber die Gaszufuhr sperren. Bei der Inbetriebnahme von nicht umgestellten Geräten bei H-Gas-Verwendung besteht Lebensgefahr!
Die Kosten der Erdgasumstellung
Auf die Eigentümer kommen (sofern Sie keine Geräte neu erwerben müssen) keine direkten Kosten hinzu. Die Erfassungs- und Anpassungsbesuche werden durch die örtlichen Netzbetreiber bzw. Stadtwerke organisiert und bezahlt. Die Netzengelte enthalten dann die weiteren Kosten (Marktraum-Umstellungsumlage genannt), die durch die Erdgasumstellung anfallen – also beispielsweise die Versorgungsnetze selbst.
Wie kann ich mich vor Betrügern schützen?
Wie nahezu überall gibt es auch im Kontext der Umstellung schwarze Schafe. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie beispielsweise dazu aufgefordert werden, in Bar zu zahlen. Um derartigen Betrugsfällen vorzubeugen, kooperiert beispielsweise die Rheinische Netzgesellschaft mit der Polizei. So erhalten die Monteure einen PIN-Code zur Authentifizierung.
Wann beginnt die Marktraumumstellung in meinem Gebiet?
Die lokalen Netzbetreiber informieren rechtzeitig über die konkreten Arbeitsschritte. Teilweise haben diese bereits jetzt Informationsangebote ins Netz gestellt (s. Liste weiterführender Links unten). Weitere Daten sowie eine Liste der Netzbetreiber stellt auch die Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Hier der zeitliche Fahrplan einiger Regionen und Großstädte:
- Im Stadtgebiet Bonn beginnt die Erdgasumstellung im Oktober 2020 und soll bis 2024 abgeschlossen sein. Insgesamt betrifft das rund 77.000 Anlagen. Haus- oder Wohnungsbesitzer können von drei Besuchen ausgehen.
- Für Köln hat die Rheinische Netzgesellschaft die Jahre 2023-2025 eingeplant.
- Die Region Mittelrhein (in und um Koblenz bis in den Rhein-Sieg-Kreis) stellt in den Jahren 2021-2023 um.
- Düsseldorf beginnt im Jahr 2021.
- Das Gebiet in und um Mönchengladbach wird ab 2022 umgestellt.
- In Krefeld beginnt die Erfassung und Anpassung laut Netzentwicklungsplan ab 2026.
- Für die Stadt Osnabrück und umliegende Gegenden sind die Umstellungen ab 2019 geplant.
- In Bremen und anliegende Gegenden gab es teilweise bereits Anpassungen – der Rest erfolgt bis 2021.
- Für Hannover bzw. angrenzende Gemeinden ist eine Umstellung ab 2025 eingeplant.
Weitere Informationen zur Umstellung von L-Gas auf H-Gas
- Der Zeitraum der Marktraumumstellung auf einer Karte der Bundesnetzagentur
- Offizielle Webseite der Rheinischen NETZgesellschaft mbH zur Marktraumumstellung
- FAQ der Bundesnetzagentur zur Umstellung von L- auf H-Gas
- Bericht von Thomas Leurs im General-Anzeiger über die Vorbereitungen zur Umstellung vom 18.07.2020
- Bericht von Christian Kandzorra im Bonner General-Anzeiger über die Erdgasumstellung vom 25. Februar 2020