Eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann im Zweifelsfall Lebensretter sein. Aber was genau ist eigentlich die PSA und welche Dinge gibt es zu beachten? In diesem Artikel geben wir Ihnen einige Tipps zum Kauf, Pflege und Wartung Ihrer Schutzausrüstung. Worauf Sie achten sollten lesen Sie in den folgenden Zeilen:
Was umfasst die Persönliche Schutzausrüstung?
In der BGI 515 – Persönliche Schutzausrüstungen steht, wie in vielen Vorschriften nüchtern geschrieben:
Persönliche Schutzausrüstungen sind alle Ausrüstungen, die dazu bestimmt sind, von Versicherten (Arbeitgeber & Arbeitnehmer) benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine aus den konkreten Bedingungen an ihrem Arbeitsplatz ergebende Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit den persönlichen Schutzausrüstungen verbundene Zusatzausrüstung.
Die PSA ist seit dem 01. Juli 1995 in Deutschland gesetzlich definiert und darf nur in Verkehr gebracht und genutzt werden, wenn diese der 8. Verordnung des Produktsicherheitsgesetzes entspricht. Dafür muss Sie in jedem Fall über ein CE Kennzeichen verfügen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für den gewerblichen, sondern auch für den privaten Einsatzbereich. Im Einzelnen sind die Schutzgegenstände wie folgt definiert:
- Schutzkleidung
- Hand- und Armschutz
- Schnitt- und Stechschutz
- Atemschutz
- Fuß- und Knieschutz
- Augen- und Gesichtsschutz
- Kopfschutz
- Gehörschutz
- Hautschutzmittel*
(*Hautschutzmittel – sind Hautmittel, die vor einer hautbelastenden beruflichen Tätigkeit auf die Haut aufgetragen werden und deren Schutzwirkung für die bestimmungsgemäße Anwendung nachgewiesen ist. Hautschutzmittel sind persönliche Schutzausrüstungen. Sie können gegebenenfalls auch in Verbindung mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen angewendet werden.
Die Schutzausrüstung ist in unterschiedliche Risiko Kategorien eingeteilt.
Kategorie I (geringes Risiko)
Zu dieser Kategorie zählen solche PSA, bei denen man davon ausgeht, dass der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber geringfügigen Risiken beurteilen kann und deren Wirkung, wenn sie allmählich eintritt, vom Benutzer rechtzeitig und ohne Gefahr wahrgenommen werden kann. Hierzu zählen z. B.
- Gartenhandschuhe,
- witterungsgerechte Kleidung für den gewerblichen Bereich,
- Sonnenbrillen, usw.
Kategorie II (mittleres Risiko)
In dieser Kategorie werden alle PSA erfasst, die weder der Kategorie I noch der Kategorie III zugeordnet sind. Diese sind z. B.
• Schutzhandschuhe (mechanische Risiken),
• Augenschutz,
• Gehörschutz,
• Schutzhelme,
• Sicherheitsschuhe, usw.
Kategorie III (hohes Risiko)
Dieser Kategorie werden alle PSA zugeordnet, die gegen tödliche Gefahren oder ernste irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen und bei denen man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirkung der Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.
Zu diesem komplexen PSA gehören z. B.
• Atemschutzausrüstungen,
• Absturzsicherungen,
• spezielle Schutzanzüge, usw.
Ist die PSA zeitlich uneingeschränkt nutzbar?
Grundsätzlich gilt, dass die Schutzkleidung in Ihrer Funktion, Sie vor gesundheitlichen Risiken zu schützen, nicht beeinträchtigt werden darf. Das bedeutet, dass auch eine Abnutzung einzelner Ausrüstungsteile zu einer Verringerung der Schutzeigenschaften führen kann. Bitte beurteilen Sie selber sehr genau, ob der Schutz der getragenen Arbeitshandschuhe noch ausreichend ist oder die Sohlen Ihrer Sicherheitsschuhe noch für genügend Stand sorgen. Bei Atemschutz haben Sie jedoch zwingend und immer auf das Ablaufdatum zu achten, welches auf dem Filter stets angegeben sein muss.
Gibt es eine maximale Tragedauer für die die PSA?
Tatsächlich sieht der Gesetzgeber vor, dass die Tragedauer bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei tragen von weiterem technischen Gerät eingeschränkt ist. Durch die Beanspruchung steigt die körpereigene Temperatur und die daraus resultierende Gesundheitsgefährdung wird als “Metabolischer Kreislaufstress” bezeichnet. Der Arbeitgeber jedoch nicht zuletzt auch der Arbeitnehmer sollten in einem gemeinsamen Gespräch die Risiken zu einer Gesundheitsgefährdung ansehen.
Das Arbeitsschutzkleidung jedoch auch gut aussehen kann und ebenso gut zu tragen ist, zeigt das junge Danceteam aus dem Video unseres Partners Bierbaum & Proenen eindrucksvoll:
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Die Broschüre (BGI 515) der Berufsgenossenschaft zum Thema Persönliche Schutz Ausrüstung ist im Carl-Heymanns Verlag erschienen und im Wolter Kluvers Shop erhältlich. Sie sollte jedem Arbeitgeber vorliegen. Informieren Sie sich rechtzeitig oder sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.