Rauchmelder Kaufberatung

Bei GASPROFI steht nicht nur der sichere Umgang mit gasführenden Teilen im Fokus. Der Brand- bzw. Feuerschutz ist in vielen Situationen eine logische und notwendige Ergänzung dieser Maßnahmen. Grund genug, Ihnen auf unserem Blog eine Kaufberatung zu Rauchmeldern zu geben.

Denn immerhin gab es im Jahre 2015 deutschlandweit 367 Todesfälle durch Brände – insgesamt rückte die Feuerwehr über 192.000 Mal zu Bränden und Explosionen aus. Oft genug betrafen diese Einsätze private Wohnhäuser oder Wohnungen, obwohl diese vermeidbar gewesen wären. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich in den letzten Jahren reagiert und Pflichten erlassen, die sich je nach Bundesland unterscheiden (siehe Ausführung weiter unten).

Unterschied zwischen Rauchmelder, Feuermelder und Rauchwarnmelder

Beginnen wir zunächst mit einer Klärung der entsprechenden Begriffe. Ein Rauchmelder ist – entgegen der handelsüblichen Verwendung des Begriffs – eigentlich Teil einer größeren Brandmeldeanlage. Statt dass das Gerät einen Alarm ausgibt, gibt sie ein Signal an die Brandmeldezentrale, die es fast ausschließlich in gewerblichen Objekten gibt. Diese sorgt für den akustischen Alarm und benachrichtigt je nachdem auch die Feuerwehr. Ein Feuermelder im engeren Sinn verfährt genauso.

Gegenstand dieses Beitrags und im privaten Gebrauch üblich sind stattdessen sogenannte Rauchwarnmelder. Diese geben von sich aus einen akustischen Warnton ab. Aufgrund der allgemeinen Bezeichnung bezeichnen wir sie im Folgenden allerdings auch weiter als Rauchmelder.

Prüftaste eines Rauchmelders - GasProfi24-Blog
Rauchwarnmelder geben einen akustischen Ton mit ab – anders als Rauchmelder im engeren Sinne. – GASPROFI

Die Produktnorm DIN EN 14604

Seit August 2008 sind in Deutschland nur noch Rauchmelder zum Verkauf zugelassen, deren Eigenschaften der EU-weiten DIN 14606 entsprechen. Diese Norm legt Anforderungen und die zu erfüllenden Leistungen fest.

In diesem Zuge müssen sich Rauchmelder 29 verschiedenen Prüfungen unterziehen, die unter anderem die Lautstärke des Signals und die Meldung der Batteriestörung betreffen. Natürlich sind auch Rauchkammer- und Temperaturwechseltests inbegriffen.

Besonderheit in Deutschland: die DIN 14676

In der DIN 14676, die nur in Deutschland gilt, sind Erfahrungswerte aus den Bereichen Planung, Montage und Wartung der letzten Jahre in einem Regelwerk zusammengefasst. Sie betrifft ausschließlich den privaten Bereich beziehungsweise Räume, die eine wohnungsähnliche Nutzung erfüllen.

Die Norm enthält außerdem Informationen zur Planung, Einbau und der Instandhaltung nachlesen. Kernpunkte sind unter anderem:

  • Erlaubt sind nur Rauchmelder, die die DIN EN 14604 erfüllen.
  • Die Montage muss gewährleisten, dass Brandrauch frühzeitig erkannt wird.
  • Für Rauchwarnmelder mit 230-V-Versorgung ist eine Notstromversorgung vorgeschrieben.

Wie bereits erwähnt besteht keine Rauchmelderpflicht für alle Räume. Die entsprechenden Produktnormen und auch wir empfehlen Ihnen jedoch für einen optimalen Schutz, ein entsprechendes Gerät in jedem Raum anzubringen (ausgenommen Küchen oder Bäder, da dort Fehlalarme auftreten können). Bedenken Sie immer: Im Ernstfall kann jede Sekunde Leben retten.

Die DIN 14676 bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download an:

Rauchwarnmelder zum Kleben und Schrauben

In der Praxis haben sich zwei Methoden zur Montage von Rauchwarnmeldern durchgesetzt: die Schraub- und Klebemontage.

Wesentlich verbreiteter sind Geräte mit einer klassischen Schraubbefestigung. Mithilfe von einer oder zwei Schrauben wird ein Sockel an der Decke befestigt. Durch eine Drehung befestigen Sie das eigentliche Gerät an dem Sockel. Der Vorteil ist hier die stabile Befestigung an eigentlich allen Materialien. Allerdings benötigen Sie dazu passendes Werkzeug, in der Regel Bohrmaschine und Schraubendreher.

Die zweite Möglichkeit ist eine Montage mittels Magnethaltern, die angeklebt werden. Das geht schneller und Sie benötigen kein Werkzeug. Nachteile hier: Der Rauchwarnmelder hält nicht unbedingt auf allen Oberflächen. Je nach Hersteller gibt es zudem Unterschiede, ob das Gerät diese Art der Montage überhaupt unterstützt oder nicht.

Strom oder Batterie – unterschiedliche Betriebstypen

Im privaten Gebrauch finden sich zum größten Teil Rauchwarnmelder, die mit Batterien funktionieren. Das ist aus gesetzlicher Sicht kein Problem und hat im praktischen Gebrauch auch einige Vorteile.

So ist die Inbetriebnahme sehr einfach bzw. schnell und auch der Austausch ist problemlos machbar. Durch den akustischen Ton, der mindestens 30 Tage vor einer komplett leeren Batterie warnt, ist zudem gewährleistet, dass Sie genügend Zeit zum Austausch haben. Die austauschbaren Batterien haben normalerweise eine Lebensdauer von etwa einem Jahr. Es gibt aber auch „longlife“-Geräte, die rund zehn Jahre halten.

Rauchmelder mit 230 V-Stromversorgung verfügen dagegen über einen doppelt gesicherten Betrieb, da bei einem Stromausfall die integrierte und fest verbaute Batterie den kontinuierlichen Betrieb sicherstellt. Somit ist man hier also vor allen Eventualitäten geschützt. Jedoch ist die Installation bzw. Montage sehr viel aufwendiger und nur von einem Fachmann durchführbar. Dementsprechend empfehlen wir für den privaten Gebrauch ein Modell mit Batterie.

Sascha Busch, GasProfi - Yehdou FotografieTipp von GASPROFI-Geschäftsführer Sascha Busch:
Verwenden Sie keine Akkus in Ihren Rauchmeldern. Anders als bei herkömmlichen Batterien geht der Spannungsabfall relativ schnell vonstatten. Das Gerät gibt dann die akustische Warnung nicht 30 Tage vor der völligen Entleerung aus, sondern erst später. Dieser Zeitraum ist laut DIN 14676 jedoch vorgeschrieben.

Woran erkenne ich einen geprüften Rauchmelder?

Entsprechende Kennzeichnung finden Sie grundsätzlich auf den Geräten selbst oder in den beiliegenden Produktinformationen. Achten Sie zuallererst auf das CE-Zeichen, das in einem Schritt feststellt, dass der Rauchmelder alle nötigen EU-Richtlinien erfüllt.

Achten Sie zudem auf VdS-Zertifizierungen. Dieses Prüfinstitut („Vertrauen durch Sicherheit“) hat eine Richtlinie entwickelt, die über die anfänglichen DIN EN 14604-Norm hinausgeht. Geräte mit diesem Siegel stehen also für besonders hohe Qualität.

Der VdS oder auch der TÜV führen außerdem weitere Prüfungen durch, mit denen Rauchwarnmelder das „Q“-Label erhalten können. Um dieses besondere Qualitätszeichen zu erhalten, ist unter anderem eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren, eine Reduktion von Falschalarmen und die Gewährleistung eines dauerhaften Betriebs nachzuweisen.

Ferner besteht für Hersteller die Möglichkeit, ihre Geräte zusätzlichen freiwilligen Prüfungen zu unterziehen. In diesem Fall gibt es auf dem Gerät entsprechende Hinweise.

Wo soll ich den Rauchmelder anbringen?

Die angesprochene DIN 14676 gibt hinsichtlich der Montage beziehungsweise der Platzierung bereits die wichtigsten Angaben vor:

  • Ein Rauchmelder deckt einen Raum bis zu 60m² ab. Größere Räumen benötigen entsprechend mehr Räume.
  • Abgetrennte Raumteile bspw. durch Teilwände oder große Möbel benötigen separate Rauchwarnmelder.
  • Vermeiden Sie zugige Bereiche, da der Rauch ansonsten möglicherweise nicht das Gerät erreicht.
  • Das Gerät muss den Brandrauch bereits während der Entstehung erkennen.
  • Die maximale Einbauhöhe beträgt sechs Meter.
  • Der Rauchmelder muss mittig an der Zimmerdecke montiert sein.
  • Der Mindestabstand zu einer Wand beträgt einen halben Meter.
  • Auch in Dachschrägen das Gerät waagrecht (=Neigung unter 20 Grad) montieren. Bei über 20 Grad Neigung einen Abstand von einem halben bis einen Meter von der Zimmerdecke einhalten.

Ein Einbau in Küchen oder Bädern ist nicht vorgesehen, es sei denn, mögliche Fehlalarme sind auszuschließen. Für Küchen empfiehlt sich ansonsten ein zusätzlicher Hitzemelder – der einen Rauchmelder allerdings nicht ersetzt.

Rauchmelder prüfen

Nach der Montage gilt es, das Gerät auf die korrekte Funktionsweise zu überprüfen. Die DIN 14676 schreibt hier eine Prüfung nach Gebrauchsanweisung, mindestens jedoch einmal im Jahr vor.

Stellen Sie in diesem Zuge sicher, dass die Geräte frei von Staub und anderen Verunreinigungen und die Raucheintrittsöffnungen frei sind. Gerade bei Renovierungs- oder Malerarbeiten empfiehlt es sich, die Rauchwarnmelder abzudecken. Außerdem gehört eine Alarmprüfung dazu. Die handelsüblichen Rauchwarnmelder für den privaten Gebrauch haben dafür eine Prüftaste. Kurz nach dem Drücken dieser sollten Sie einen Ton hören.

Rauchwarnmelder mit "Do not paint"-Aufschrift - GasProfi24-Blog
Überstreichen Sie Rauchmelder nicht. Viele Geräte enthalten einen entsprechenden Hinweis. – GASPROFI

Übersicht über die Rauchmeldergesetze in Deutschland

Mittlerweile gibt es in jedem Bundesland ein Gesetz, das Rauchmelder zwingend vorschreibt. Die Regelungen unterscheiden zwischen neuen bzw. umgebauten Objekten und Altbauten statt. Lediglich in Sachsen besteht noch keine Nachrüstungspflicht für Bestandsobjekte.

Die Regelungen im Detail für jedes Bundesland haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengestellt.

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 10.07.2013
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2014
  • Wo? In Räumen, in denen geschlafen wird (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer), in Fluren, über die Rettungswege führen, sowie in offenen Treppenräumen in Einfamilienhäusern (ein Melder pro Stockwerk)
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer, bei Mietwohnung der Bewohner, falls Eigentümer diese nicht übernimmt

Rauchmelderpflicht in Bayern

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2013
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2017
  • Wo? In Schlafräumen, Kinderzimmer, in Fluren, über die Rettungswege führen, im Einfamilienhaus in offenen Treppenräumen auf jedem Stockwerk. Diese gelten als Fluchtweg und benötigen daher einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer, bei Mietwohnung der Bewohner, sollte der Eigentümer das nicht übernehmen

Rauchmelderpflicht in Berlin

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2017
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2020
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, sowie alle Aufenthaltsräume außer Küche und Bad, allerdings auch in Wohnküchen und Einzimmerappartements. Die Gesetzgebung schreibt außerdem bei offenen Treppenräumen in Einfamilienhäusern einen Rauchmelder pro Stockwerk vor.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer, bei Mietwohnung der Bewohner, sofern sich der Eigentümer nicht dazu bereit erklärt

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.07.2016
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2020
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, sowie alle Aufenthaltsräume außer Küchen. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg und benötigen daher einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer

Rauchmelderpflicht in Bremen

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.07.2010
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2015
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, sowie in Schlafräumen und Kinderzimmern. In Einfamilienhäusern gilt ein offener Treppenraum als Fluchtweg – ein Rauchmelder pro Stockwerk ist vorgeschrieben.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer

Rauchmelderpflicht in Hamburg

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2006
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2010
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, sowie in Schlafräumen und Kinderzimmern. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg und benötigen daher einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum, in Mietwohnungen der Bewohner (falls der Eigentümer die Wartung nicht übernimmt)

Rauchmelderpflicht in Hessen

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 24.06.2005
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2014
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, müssen über mindestens einen Rauchmelder verfügen, sowie in Schlafräumen und Kinderzimmern. Die Gesetzgebung schreibt außerdem bei offenen Treppenräumen in Einfamilienhäusern einen Rauchmelder pro Stockwerk vor.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum, in Mietwohnungen der Bewohner (falls sich der Eigentümer nicht dazu bereit erklärt, die Wartung zu übernehmen)
Fabian Pohl, GasProfi - Yehdou FotografieTipp von GASPROFI Fabian Pohl:
Was ist eigentlich, wenn der akustische Alarm nicht reicht? Für Gehörlose oder Schwerhörige gibt es spezielle Rauchmelder mit optischer Warnung und zusätzlichen Vibrationsfunktionen. Diese Geräte sind seit 2012 in der DIN 14676 explizit erwähnt und demnach auch gesetzlich zugelassen.

Rauchmelderpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.09.2006
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2009
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, müssen über mindestens einen Rauchmelder verfügen, sowie in Schlafräumen und Kinderzimmern. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg und benötigen zudem einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum, in Mietwohnungen der Bewohner (falls der Eigentümer die Wartung nicht übernimmt)

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.11.2012
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2015
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, müssen über mindestens einen Rauchmelder verfügen, sowie in Schlafräumen und Kinderzimmern. In Einfamilienhäusern gilt außerdem ein offener Treppenraum als Fluchtweg. Die gesetzliche Regelung sieht einen Rauchmelder pro Stockwerk vor.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum, in Mietwohnungen der Bewohner (sofern sich der Eigentümer nicht dazu bereiterklärt, die Wartung zu übernehmen)

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2013
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2016
  • Wo? Schlafräume und Kinderzimmer. Ferner in Fluren, über die Rettungswege führen. In Einfamilienhäusern ist ein offener Treppenraum ein Fluchtweg, für den pro Stockwerk ein Rauchmelder installiert sein muss.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum, in Mietwohnungen der Bewohner (falls der Eigentümer nicht bis zum 31.12.2013 erklärt hat, dies selbst zu übernehmen)

Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 31.12.2003
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 12.07.2014
  • Wo? Flure, über die Rettungswege führen, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg und benötigen daher einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer oder in Mietwohnungen der Bewohner, sofern sich der Eigentümer nicht dazu bereit erklärt hat, die Wartung zu übernehmen

Rauchmelderpflicht in Saarland

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 18.02.2004
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2016
  • Wo? In Kinder- und Schlafzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege führen. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg und benötigen daher einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer sowohl bei selbstgenutztem Wohnraum als auch in vermieteten Wohnungen

Rauchmelderpflicht in Sachsen

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2006
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: noch keine Nachrüstungspflicht
  • Wo? In allen Räumen, in denen bestimmungsgemäß geschlafen wird. Außerdem in Fluren, über die Rettungswege führen. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg. Sie benötigen einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum, in Mietwohnungen der Bewohner (falls der Eigentümer die Wartung nicht übernimmt)

Rauchmelderpflicht in Sachsen-Anhalt

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 17.12.2009
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2015
  • Wo? In Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege führen. In Einfamilienhäusern: Offene Treppenräume benötigen einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer, auch in Mietwohnungen

Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2005
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2010
  • Wo? In Fluren, über die Rettungswege führen, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern. Offene Treppenräume in Einfamilienhäusern gelten als Fluchtweg und benötigen daher einen Rauchmelder pro Stockwerk.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer oder in Mietwohnungen der Bewohner, sofern sich der Eigentümer nicht dazu bereit erklärt hat, die Wartung zu übernehmen

Rauchmelderpflicht in Thüringen

  • Pflichttermin für Neu- und Umbauten: seit 29.02.2008
  • Pflichttermin für Bestandsbauten: bis spätestens 31.12.2018
  • Wo? In Schlafräumen und Kinderzimmern. Ferner in Fluren, über die Rettungswege führen. In Einfamilienhäusern ist ein offener Treppenraum ein Fluchtweg, für den pro Stockwerk ein Rauchmelder installiert sein muss.
  • Installation durch: Eigentümer
  • Wartung durch: Eigentümer bei selbstgenutztem Wohnraum und in Mietwohnungen

Die Angaben sind ohne Gewähr. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (s. Liste weiterführender Links am Ende). Unabhängig von der Wartungsregelung in Mietwohnungen ist der Vermieter allerdings generell immer in der Pflicht, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten.

Fazit

Bedenken Sie: Die vorgestellten Geräte schützen nur vor Rauch. Das ist wichtig und kann im Ernstfall Leben retten. Sollten Sie zu Hause jedoch zusätzlich Gasgeräte verwenden, so empfehlen wir Ihnen dringend, auch entsprechende Gas- und Kohlenmonoxidmelder zu nutzen.

Diese sind gesetzlich zwar noch nicht vorgeschrieben, können Sie und Ihre Familie im Ernstfall aber ebenfalls frühzeitig warnen – zumal Erdgas, Propan oder Butan geruchlos sind. Unsere Gasmelder-Kaufberatung gibt Ihnen hierzu Empfehlungen und Hinweise.

Weiterführende Informationen zu Rauchmeldern