Die Branche der Gasgeräte bringt immer wieder neue Produkte hervor. Eine diese Neuerungen sind die sogenannten (mobilen) Gasflaschen bzw. Tankflaschen, die laut Herstellerangaben jeder Benutzer eigenständig an Flüssiggas-Tankstellen nachfüllen kann.
Klingt zunächst mal nach einer guten Idee, bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass hier einige kritische Punkte anzumerken sind. So hat der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) diesbezüglich eindeutig Stellung bezogen und im letzten Jahr sehr deutlich auf die Unzulässigkeit einer solchen Befüllung hingewiesen.
Als Fachhändler für Gasprodukte bzw. Betreiber einer stationären Gasfüllanlage und Autogasstelle in Bonn möchten wir diese wichtigen Informationen – auch vor dem Hintergrund einer gesteigerten Kundennachfrage – mit dem vorliegenden Artikel weitergeben (siehe dazu z.B. auch unseren Beitrag zum Thema Sicherheit bei Gasgeräten).
Der DVFG über das Füllen von Gas- und Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen
Das Befüllen von ortsveränderlichen Druckgasbehältern wie Propangas- und/oder Tankflaschen ist an Autogastankstellen in Deutschland verboten! Und dies mit gutem Grund. Zwar werben die Hersteller hier mit dem Hinweis auf den integrierten 80%-Füllstopp dieser Behälter, jedoch ist dies nach den DVFG-Regeln untersagt.
Entnehmbare Gasflaschen dürfen nur durch Fachpersonal in Abfüllanlagen befüllt werden. Die einfache Begründung: Der Kunde könnte die Flasche einfach schräg halten und somit den 80% Füllstopp umgehen, um so die Flasche „randvoll“ zu bekommen. Gerade bei Erwärmung droht hier dann eine große Gefahr durch erhöhten Flaschendruck.
Warum dürfen Gasflaschen nur zu 80% befüllt werden?
Zur Erklärung: Propan wird in Gasdruckbehältern im flüssigen Aggregatszustand gelagert. Daher auch die Bezeichnung Flüssiggase. Ist eine Gasflasche hohen Temperaturen oder großer Hitze ausgesetzt, dehnt sich auch das Flüssiggas aus. Entsprechend sind alle handelsüblichen Gasflaschen auch für deutlich höhere Druckverhältnisse ausgelegt, als sie in der Realität vorkommen.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Gas im flüssigen Zustand der Druck um 7 bar je 1° C sehr schnell ansteigt und Gasflaschen dementsprechend über ein ausreichendes Dehnvolumen verfügen müssen. Zur Verdeutlichung eine kurze Beispielrechnung für Propangas:
- Bei einer Außentemperatur von 15° C herrscht in einer zu 80% mit Propangas gefüllten Flasche ein Druck von ca. 7bar.
- Unter den oben genannten Voraussetzungen erreicht die flüssige Füllung das komplette Flaschenvolumen erst bei einer Außentemperatur von ca. 70° C, die zu einem Druck von 25bar führt.
- Steigt die Temperatur weiter an, nimmt auch der Druck im Flascheninneren im Verhältnis von 7bar je Grad-Celsius zu und kann im schlimmsten Fall zu einem kritischen Druck führen.
Der letzte Punkt ist natürlich rein theoretischer Natur, verdeutlicht aber sehr eindringlich das Problem. Hinzu kommt – und dies ist an dieser Stelle entscheidend – das Gasflaschen mit einem Sicherheitsventil ausgestattet sind, welches die Druckverhältnisse im Flascheninneren reguliert.
Wann darf man Gasflaschen eigenständig befüllen?
Auch hier sind die Vorgaben eindeutig. Denn ausschließlich fest installierte Gasbehälter, die über einem Füllanschluss am Fahrzeug verfügen, dürfte durch den Kunden eigenständig befüllt werden.
Vor diesem Hintergrund entsteht dann auch die Problematik. Denn in der Regel finden sich bei den oben angesprochenen Produkten im Kleingedruckten der entsprechende Hinweis auf diese Vorschrift, diese bedeutet im Umkehrschluss aber, dass die Flasche unter dem Gesichtspunkt der Befüllung durch den Nutzer eben nicht benutzt werden darf.
Fazit: Das Befüllen von Druckgasbehältern an Autogastankstellen ist verboten!
Als Betreiber einer Gasfüllanlage und Gastankstelle müssen wir auf die Einhaltung dieser Vorschriften achten und dürfen eine solche Befüllung nicht gestatten. Das mag dem ein oder anderen Kunden nicht leicht zu vermitteln sein, aber im Sinne der Sicherheit beziehen wir hier deutlich Stellung. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch an der Tankanlage.
Andre Gensmann – Logistik & Gefahrgutbeauftragter
Das Befüllen von ortsveränderlichen Druckgasbehältern (Propangasflaschen/Tankflaschen) an Autogastankstellen ist in Deutschland verboten! Das gilt auch für die in letzter Zeit häufig beworbenen Tankflaschen. Auch wenn damit geworben wird, dass man diese aufgrund des integrierten 80%-Füllstopp selber befüllen darf.
Anbei auch noch ein Link zu den aktuellen Informationen des DVFG im PDF-Format, die nochmals explizit die Rechtsvorschriften darlegen.
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