Die Anschaffung bzw. der Einsatz von Gasgeräten wie z.B. mobilen Gasheizungen, Heizstrahlern oder auch Gasgrills dürfte für die meisten Leute nicht unbedingt mit dem Thema Versicherung in Verbindung stehen. Zumindest so lange nicht, bis es um einen Schadensfall geht.
Vor diesem Hintergrund hat sich die GASPROFI-Redaktion mit unserem Versicherungspartner Michael Jung von der Allianz (www.michaeljung-allianz.de) zusammengesetzt und die häufigsten Fragen zu diesem Thema besprochen. Das Thema Sicherheit im Umgang mit Gas dieses Mal also aus einer etwas anderen Perspektive. Aber lesen Sie selbst.
Inhaltsverzeichnis
Interview mit dem Allianz-Versicherungsexperten Michael Jung
Hallo Herr Jung. Zunächst vielen Dank, dass Sie sich Zeit für unsere Fragen genommen haben. Beginnen wir mal mit einem ganz allgemeinen Punkt. In der letzten Zeit hört man wieder von speziellen Versicherungen für Gasgrills. Lohnt sich sowas?
Hallo zusammen. Natürlich stehe ich unserem Partner hier sehr gerne für Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich weiß man natürlich bei Versicherungen erst im Schadenfall, ob sich diese „lohnen“.
Bei den von Ihnen benannten speziellen Versicherungen für Gasgrills sollte man auf jeden Fall zunächst einmal prüfen, ob die Inhalte der Versicherung nicht bereits über einen bestehenden Vertrag abgedeckt sind oder hier eingeschlossen werden können.
Als kompetenter Ansprechpartner bietet Ihnen die Allianz-Vertretung Michael Jung umfassende Beratung zu Versicherungen und Vorsorge. Unser Kunden stehen im Mittelpunkt – ganz gleich, ob Privatkunde oder Geschäftskunde, wir beraten Sie entsprechend Ihren Wünschen und Anliegen. Und das mit langjähriger Erfahrung und bundesweit.
Welche Versicherungen sollte man abschließen, wenn ein Gasgrill oder Heizstrahler im Garten/auf der Terrasse steht?
Hier ist zu unterscheiden: Es gibt Gefahren durch und für die entsprechenden Geräte.
Bin ich Mieter und es entsteht beim Grillen mit dem Gasgrill ein Schaden an der gemieteten Wohnung oder am gemieteten Haus, so greift in diesem Fall – ebenso wie wenn andere Personen zu Schaden kommen – die private Haftpflichtversicherung.
Bin ich Eigentümer des Hauses und es entsteht beispielsweise ein Brand, so greift dort ebenso die Sachversicherung (hier: die Gebäudeversicherung) wie bei einem Diebstahl des Gerätes oder beispielsweise eine Beschädigung oder Zerstörung durch eine Hagelschauer (hier: die Hausratversicherung).
Ganz wichtig ist allerdings immer, dass man diesbezüglich mit seinem Versicherer die Verträge einer regelmäßigen Überprüfung unterzieht, um sicherzustellen, dass die Versicherungsbedingungen und Einschlüsse noch den aktuellen Bedürfnissen entsprechen.
In Hausratversicherungen aus 1974 beispielsweise werden Sie im Regelfall keinen Diebstahl-Einschluss eines Gasgrills finden, zur damaligen Zeit war dies einfach noch nicht üblich. Man sollte also einer Überprüfung seiner Verträge immer offen gegenüberstehen, damit man im Schadenfall keine Überraschung erlebt.
Diebstahl, Feuer, Sturm – Welche Schadensfälle kennt der Versicherer bei Gasgeräten überhaupt?
Neben der oben bereits genannten „Schädigung Dritter“, also des Hauseigentümers (beispielsweise durch Brand) oder eines Grillgastes geht es im Wesentlichen um den Diebstahl des Gerätes oder aber ein plötzlich aufkommendes Gewitter mit Sturmböen sorgt für ein abruptes Ende der Grill-Party und der Grill wird von tennisballgroßen Hagelkörnern beschädigt. Wie aber bereits gesagt ist es hier unumgänglich Ihren Vertrag auf Aktualität zu prüfen, um den Einschluss des Grills sicherzustellen.
Wie gestaltet sich der Ablauf nach einem Grillunfall, wenn ich meine zuständige Versicherung informiert habe?
Bei einem Grillunfall geht es ja im Normalfall darum, dass ich jemand geschädigt habe – die Hauswand des Nachbarn durch eine Stichflamme oder aber auch die Mietwohnung. Im ungünstigsten Fall wurde ein Mensch verletzt.
Nachdem Sie den Versicherer informiert haben, wer wodurch geschädigt wurde, wird sich die Haftpflichtversicherung mit dem Geschädigten bzw. Anspruchsteller (bei Personenschäden können dies auch Krankenversicherung oder Sozialversicherungsträger sein) in Verbindung setzen und den Vorfall klären.
Es wird geprüft, ob der Versicherte, d.h. der Kunde der Versicherung, tatsächlich Schuld an dem Unfall ist. Der Kunde braucht sich um nichts Weiteres zu kümmern. Wird ein Anspruch festgestellt, der auch der Höhe nach plausibel ist, so wird der Schaden bezahlt. Wird kein Verschulden festgestellt, so liegt es an der Haftpflichtversicherung, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Aber auch hier gilt wieder: wichtig sind aktuelle Bedingungen, heutzutage kann man beispielsweise auch grobe Fahrlässigkeit mitversichern, was früher u.U. nicht möglich war.
Als Fachhändler im Bereich Gase, Gasgeräte und Gastechnik ist das Thema Sicherheit immer ein wichtiger Faktor (siehe dazu auch unsere Ratgeber Gasgeräte und Gastechnik). Dazu gehört eben auch der Bereich Versicherung. Mit Michael Jung haben wir seit mehreren Jahren einen kompetenten Partner an der Seite, der endlich auch in diesem Rahmen zu Wort kommt.
Womit muss man konkret rechnen, wenn man einen Gasgrill außerhalb der EU erwirbt, der keine CE-Kennzeichnung hat?
Zunächst einmal kann ich immer nur empfehlen geprüfte Geräte beim Fachhändler zu kaufen, denn ein Gasgrill ohne CE-Kennzeichnung entspricht einfach nicht den europäischen Bestimmungen und somit nicht der EU-Produktsicherheit. Es liegt ja bereits im Eigeninteresse, Modelle mit hochwertigen Bauteilen für mehr Sicherheit bei Gasgeräten zu nutzen. Verboten ist aber ein Betrieb solcher Geräte nicht.
Für uns als Versicherung heißt dies aber auch, dass wir – solange kein Vorsatz vorliegt – auch hier im Schadenfall leisten, aber natürlich auch, dass unser Risiko deutlich erhöht ist.
Wie prüft die Versicherung im Versicherungsfall, ob Gasflaschen korrekt gelagert wurden?
Im Schadenfall wird ein solcher Sachverhalt durch einen Gutachter oder Brandermittler geklärt. Bei Verschulden durch den Versicherten greift die Haftpflichtversicherung und – sofern im Rahmen eines aktuellen Bedingungswerkes grobe Fahrlässigkeit beispielsweise im Umgang mit Kohlendioxid mitversichert ist – auch die Hausrat- und Gebäudeversicherung. Bei nachweisbarem Vorsatz ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Darf ich eine Gasflasche aus versicherungstechnischer Sicht im Auto transportieren?
Natürlich dürfen Sie das, wenn diese entsprechend gesichert wurde und die Sicherheitsbestimmungen beim Transport von Propangasflaschen eingehalten werden (hierzu gab es ja auf Ihrem Blog auch schon viele hilfreiche Hinweise) und dies in privaten, handelsüblichen Mengen erfolgt.
Vielen Dank.
Vielen Dank auch Ihnen. :)
Weitere Informationen zum Thema Versicherung von Gasgeräten und Gasgrills
- Die Website der Allianz-Versicherungsagentur in Köln-Sürth: michaeljung-allianz.de (deutsch)
- Die FacebookPage von Allianz-Versicherer Michael Jung (deutsch)