Gasgeräte wie Gasgrills, mobile Heizungen, Gaskocher oder Gasheizungen sind im Alltag praktisch und zuverlässig, erfordern aber auch einen verantwortungsvollen Umgang. Neben der Sicherheitsseite fragen sich viele, ob und wie Schäden an oder durch Gasgeräte versichert sind – sei es bei Defekten, Unfällen oder Folgeschäden. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Versicherungsformen und worauf Sie achten sollten.
Die folgende Übersicht ist eine praxisnahe Zusammenstellung kompetenter Aussagen sowie rechtlicher/versicherungsrelevanter Aspekte – verständlich, ohne juristische Fachsprache.
Inhaltsverzeichnis
Welche Versicherungen können bei Gasgeräten relevant sein?
Beim Thema Versicherung rund um Gasgeräte können mehrere Versicherungsarten eine Rolle spielen, insbesondere wenn es um Schäden an Personen, Sachen oder Nachbargrundstücken geht:
Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Dritten zufügen, etwa wenn ein Gasgrill umkippt und dabei Sachschäden oder Personenschäden verursacht werden. Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, da Sie andernfalls im Schadenfall mit Ihrem Privatvermögen haften würden.
Beispiel: Ein umgekippter Gasheizer verursacht einen Brand am Nachbarzaun – die Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Wichtig: Schäden am eigenen Eigentum sind in der Regel nicht über die Privathaftpflicht abgesichert. Hierzu zählen z. B. Reparatur- oder Ersatzkosten für Ihr eigenes Gasgerät.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen in Ihrem Haushalt, z. B. Möbel, Kleidung oder auch kleinere Elektrogeräte ab, die durch versicherte Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl entstehen.
Wenn ein Gasgerät in Ihrer Wohnung oder Wohnungsterrasse einen Brand auslöst und dabei Ihr Mobiliar beschädigt, kann die Hausratversicherung die Kosten für Reparatur oder Ersatz des beschädigten Hausrats übernehmen.
Achtung: Die Hausratversicherung ersetzt nicht das Gasgerät selbst, wenn es lediglich aufgrund eines Alters- oder Funktionsdefekts ausfällt.
Wohngebäudeversicherung
Als Hauseigentümer können Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese sichert das Gebäude selbst sowie fest eingebaute Teile gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ab.
Kommt es beispielsweise durch einen Defekt an einer festinstallierten Gasheizung zu einem Brand, kann die Wohngebäudeversicherung die Reparatur des Gebäudes übernehmen. Schäden am Mobiliar würden in diesem Fall über die Hausratversicherung abgedeckt werden.
Diebstahl, Feuer, Sturm – Welche Schadensfälle kennt der Versicherer bei Gasgeräten überhaupt?
Versicherer unterscheiden im Wesentlichen drei Gruppen:
Schäden durch Dritte oder am Eigentum Dritter
Gefahren, bei denen Ihr Gerät unabsichtlich andere Personen oder fremdes Eigentum schädigt – z. B. Brand, Rauchschaden, Personenschäden. In solchen Fällen greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung.
Eigene Schäden am Gerät oder am eigenen Hausrat
Wenn Ihr Gasgrill selbst beschädigt wird – etwa durch einen Sturm oder Hagel –, kann dies im Rahmen Ihrer Hausratversicherung versichert sein. Achten Sie darauf, dass auch Außenschäden eingeschlossen sind bzw. Optionen wie „Sturm/Hagel im Garten“ separat vereinbart werden.
Schäden an der Gebäudestruktur
Tritt ein Schaden am Gebäude auf (z. B. Brand im Carport), kann die Gebäudeversicherung einspringen – insbesondere dann, wenn das Gasgerät fest installiert wurde oder ein Brand die Gebäudehülle betroffen hat.
Wann zahlt die Versicherung bei Gasgerät-Schäden?
Versicherungen treten in der Regel bei unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Ereignissen ein, z. B. bei:
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Feuer oder Explosionen durch Fehlfunktionen
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Rauch- und Brandschäden an Einrichtung oder Nachbar-Gebäude
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Ausfall infolge von Schäden durch Dritte
Dabei prüft der Versicherer im Einzelfall die Ursache des Schadens. Alterungs- oder Verschleißschäden gelten in der Regel nicht als versichert.
Wie gestaltet sich der Ablauf nach einem Grillunfall, wenn ich meine zuständige Versicherung informiert habe?
Bei einem Grillunfall geht es ja im Normalfall darum, dass ich jemand geschädigt habe – die Hauswand des Nachbarn durch eine Stichflamme oder aber auch die Mietwohnung. Im ungünstigsten Fall wurde ein Mensch verletzt.
Nachdem Sie den Versicherer informiert haben, wer wodurch geschädigt wurde, wird sich die Haftpflichtversicherung mit dem Geschädigten bzw. Anspruchsteller (bei Personenschäden können dies auch Krankenversicherung oder Sozialversicherungsträger sein) in Verbindung setzen und den Vorfall klären.
Es wird geprüft, ob der Versicherte, d.h. der Kunde der Versicherung, tatsächlich Schuld an dem Unfall ist. Der Kunde braucht sich um nichts Weiteres zu kümmern. Wird ein Anspruch festgestellt, der auch der Höhe nach plausibel ist, so wird der Schaden bezahlt. Wird kein Verschulden festgestellt, so liegt es an der Haftpflichtversicherung, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.
Aber auch hier gilt wieder: wichtig sind aktuelle Bedingungen, heutzutage kann man beispielsweise auch grobe Fahrlässigkeit mitversichern, was früher u.U. nicht möglich war.
Tipps für den Versicherungsfall
Damit ein Schaden auch wirklich reguliert wird:
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Dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig: Fotos, Zeitpunkt, Beteiligte.
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Informieren Sie Ihre Versicherung frühzeitig: Viele Versicherer verlangen eine zeitnahe Meldung.
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Bewahren Sie Belege und Rechnungen auf: Reparatur- oder Austauschkosten müssen oft nachgewiesen werden.
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Prüfen Sie Ihre Police: Zusätzliche Leistungen wie Elementarschäden oder Glasbruch können sinnvoll sein.
Besondere Fälle – was Sie wissen sollten
Gasgeräte ohne CE-Kennzeichnung
Gasgeräte müssen in der EU eine CE-Kennzeichnung besitzen, die bestätigt, dass das Gerät den gesetzlichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen entspricht (z. B. nach Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 bzw. nationaler Umsetzung).
Kommt ein nicht CE-gekennzeichnetes Gerät zum Einsatz und verursacht einen Schaden, kann der Versicherer prüfen, ob der erhöhte Risikofaktor des nicht geprüften Geräts berücksichtigt wird. In vielen Fällen werden Versicherer den Schaden auch dann nicht ausschließen, solange kein Vorsatz vorliegt.
Empfehlung: Kaufen Sie geprüfte, CE-gekennzeichnete Gasgeräte über seriöse Händler – das minimiert Risiken und erleichtert im Schadenfall die Abwicklung.
Was ist nicht automatisch versichert?
Wichtig zu wissen ist:
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Normale Abnutzung oder technische Defekte sind in der Regel nicht Teil der Versicherungsdeckung. Die Kosten der Reparatur oder des Austauschs müssen Sie meist selbst tragen.
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Schäden an eigenen Gasgeräten durch normalen Gebrauch sind meist ausgeschlossen.
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In der Hausratversicherung sind nur Versicherte Gefahren wie Brand, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl gedeckt – nicht jedoch Geräteausfall allein aufgrund technischen Defekts.
Lagerung und Transport von Gasflaschen
Auch bei der Lagerung und dem Transport von Propangas-Flaschen achten Versicherer im Schadenfall auf ordentliche Sicherung und sachgemäße Handhabung. Eine unsachgemäße Lagerung kann bei einer Unfallursache zu einer Kürzung der Leistung führen.
Wichtige Punkte:
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Flaschen sollten sicher stehen und gegen Umfallen gesichert sein.
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Transport im PKW ist erlaubt, wenn die Flasche gesichert ist und die gängigen Transportvorschriften eingehalten werden.
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Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsanspruch gefährden.
Darf ich eine Gasflasche aus versicherungstechnischer Sicht im Auto transportieren?
Natürlich dürfen Sie das, wenn diese entsprechend gesichert wurde und die Sicherheitsbestimmungen beim Transport von Propangasflaschen eingehalten werden.
Fazit
Ein Gasgerät ist ein praktischer Helfer im Haushalt oder beim Outdoor-Einsatz, bringt aber auch Risiken mit sich. Ob ein Schaden versichert ist, hängt von der jeweiligen Versicherungsart und dem konkreten Schadensereignis ab.
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Die Privathaftpflichtversicherung ist bei Schäden an Dritten besonders wichtig.
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Die Hausratversicherung kommt für beschädigte Einrichtungsgegenstände auf.
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Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude als Solches.
Eine sorgfältige Prüfung Ihrer bestehenden Policen sowie eine Beratung durch einen Versicherungsfachmann kann Ihnen helfen, Versicherungsschutz und Deckungsumfang passgenau abzustimmen.
Weitere Informationen zum Thema Versicherung von Gasgeräten und Gasgrills
- Die Website der Allianz-Versicherungsagentur in Köln-Sürth: michaeljung-allianz.de (deutsch)
- Die FacebookPage von Allianz-Versicherer Michael Jung (deutsch)