DVGW G 607 für Wohnwagen und Wohnmobile

Die meisten Neubesitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils werden mit Sicherheit einen Hinweis auf die Gasprüfung nach G 607/EN 1949 bekommen. Zumindest dann, wenn sie in ihrem Gefährt eine Flüssiggasanlage zum Heizen oder Kochen betreiben.

Uns erreichen immer wieder zahlreiche Fragen zu diesem Thema, nicht zuletzt auch durch die Aussetzung der Prüfung im Rahmen der HU. Aus diesem Grund haben wir hier die wichtigsten Informationen zur Gasprüfung G 607 zusammengetragen.

Gesetzliche Grundlage der Prüfung G 607 von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

Seit dem 1. Oktober 2004 gibt es europaweit eine einheitliche gesetzliche Regelung für das Betreiben einer Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen. Rechtliche Grundlage für diese sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bilden die folgenden Richtlinien: die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF), die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das namensgebende DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.

Diese gesetzliche Regelung besagt, dass jedes Fahrzeug mit einer Gasanlage einer Gasprüfung durch einen Sachkundigen nach G 607/EN 1949 unterzogen werden muss. Und dies in einem Turnus von zwei Jahren (siehe dazu u.a. auch die Gasprüfung nach DGUV V 79).

Gasprüfung G 607 - GASPROFI
Gasprüfung G 607 – GASPROFI

Welche Fahrzeugtypen betrifft die G 607?

Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.

Anders gesagt, alles was im weitesten Sinne in die Kategorie Wohnwagen oder Camping- bzw. Wohnmobil fällt, ist von der verpflichtenden G 607 Gasprüfung betroffen. Achtung: Auch wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen oder temporär nicht angemeldet ist, bleibt diese Prüfung verpflichtend. Sollten Sie unsicher sein, setzen Sie sich auf jeden Fall mit uns in Verbindung.

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Alles, was unter Wohnwagen oder Camping- bzw. Wohnmobil fällt, ist von der G 607 betroffen – GASPROFI

Wann muss die G607 durchgeführt werden?

Grundsätzlich lassen sich hier zwei Aspekte hervorheben: Zum einen gilt, dass eine Gasprüfung nach G607 vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage in einem Wohnwagen oder Wohnmobil von einem zertifizierten Fachmann durchgeführt werden muss. Danach ist sie im periodischen Abstand von 2 Jahren regelmäßig zu wiederholen. Zum anderen sind Prüfungen aber auch dann fällig, wenn die vorhandenen bzw. installierten Gasgeräte repariert oder ausgetauscht werden müssen. Das gilt auch beispielsweise für Umschaltautomatiken in Wohnwagen und Booten.

Kurzum, wird etwas an einer bestehenden Gasanlage in Ihrem Fahrzeug geändert, muss dies geprüft werden. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns einfach an. Unsere sachkundigen Mitarbeiter können die Notwendigkeit einer Prüfung problemlos einschätzen und Ihnen die richtige Empfehlung geben.

Gasprüfung G 607 - GASPROFI
Bei jeglichen Änderungen an der Gasanlage fällt die G 607 erneut an – GASPROFI

Was wird bei der G607 geprüft?

Die Prüfung nach dem DVGW Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beinhaltet die gesamte Drucküberprüfung der Gasleitung inkl. aller Geräte und technischen Bauteile. Weiterhin werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Sperrhähne usw.) sowie die installierten Gasflaschen geprüft. Die Prüffaktoren nach G 607 im Detail:

  • Überprüfung der Dichtigkeit der gesamten Gasanlage mittels elektronischer Geräte.
  • Überprüfung der Funktion der Geräte.
  • Test der Thermoelemente an den Geräten
  • Prüfung der technischen Bauteile wie Regler und Schläuche auf Ihren Zustand (Korrosion, Bruchstellen, Befestigung usw.). Achtung: Gesetzliche Austauschpflicht nach spätestens 8 bis 10 Jahren.
  • Weitere Details zur Prüfung finden Sie im DVGW Arbeitsblatt nach G 607.

Gerade weil wir bei GASPROFI aber immer wieder feststellen, dass viele Besitzer eines Wohnmobils oder Campingwagens keine oder nur sehr wenig Ahnung davon haben, wie die von ihnen verwendeten Gasgeräte funktionieren, führen wir im Rahmen der G 607 zusammen mit dem Kunden eine sogenannte Funktionsprüfung durch. Auf diese Weise können wir einen sachgerechten und somit auch sicheren Umgang beispielsweise beim Kühlen mit Gas gewährleisten.

Prüfplakette Gasprüfung G 607 - GASPROFI
Prüfplakette Gasprüfung G 607 – GASPROFI

Was passiert nach erfolgreicher G607-Prüfung?

Wurde die G607-Gasprüfung seitens des Sachverständigen ohne Beanstandung durchgeführt, bekommt das geprüfte Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle außen eine Prüfplakette angebracht. In der Regel wird sie neben das Nummernschild des Fahrzeugs geklebt. Diese Plakette hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und weist das Jahr der erneuten Prüfung aus (aktuelles Jahr + 2 Jahre).

Im Rahmen der Erstprüfung erhalten Sie weiterhin die Prüfbescheinigung „DVGW Arbeitsblatt nach G 607“, ein gelbes DIN A5-Heft, das umgangssprachlich auch als Prüfbuch bezeichnet wird. Hierin wird die erfolgreiche Prüfung vom Sachverständigen mit entsprechendem Stempel (zeigt die Sachverständigen-Nummer) und Unterschrift bestätigt. Da hierin jede weitere Prüfung bescheinigt wird, sollten Sie das Prüfbuch am besten immer im Fahrzeug mitführen.

Tipp von GASPROFI: Achten Sie beim Kauf eines Wohnwagens oder eines Wohnmobils mit Gasanlage unbedingt immer darauf, dass Ihnen diese Prüfbescheinigung und auch die Bedienungsanleitungen für alle im Fahrzeug befindlichen Gasgeräte ausgehändigt werden. Sollte Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Warum benötige ich ein Prüfbuch?

Leider sitzen immer noch viele Fahrzeugbesitzer dem Irrglauben auf, dass das Vorhandensein einer Prüfplakette ausreichend sei. Dies ist definitiv nicht der Fall. Denn bei den geklebten Siegeln handelt es sich lediglich um Sichthilfen, deren Gültigkeit ausschließlich durch die Protokolle im Prüfbuch gegeben ist. Entsprechend auch an dieser Stelle nochmals der dringliche Hinweis: Die Prüfprotokolle des Prüfbuchs sind immer mitzuführen.

Wenn Sie im Köln/Bonner Raum unterwegs sind und eine Gasprüfung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen benötigen, schauen Sie in unserem Bonner Ladenlokal (BonnGas – Immenburgstraße 40, 53121 Bonn) vorbei. Unsere sachkundigen Mitarbeiter führen die G 607 Prüfung durch.  Für Fragen stehen wir Ihnen aber natürlich jederzeit kostenlos zur Verfügung. Einfach anrufen: +49 228 512414 oder eine Mail an: info@gasprofi.de schreiben.

Aussetzung der G 607 im Rahmen der HU bis 01.01.2023

Lange Zeit war es so, dass Fahrzeuge, die nach § 29 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) vom TÜV geprüft wurden und über keine gültige Gasprüfung verfügten, keine HU-Plakette erhielten. Konkret: Lag dem TÜV keine gültige Prüfbescheinigung der Gasanalage in Form des Prüfbuchs vor, bekam ein Wohnmobil keine AU-Plakette und ein Wohnwagen keine TÜV-Plakette. Seit dem 01. Januar 2020 aber spielt die Gasprüfung keine Rolle mehr bei der Hauptuntersuchung. Die Mangelbewertung wurde bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt.

Grund dafür sind die bisher verwendeten Prüfgeräte. Diese entsprachen teilweise nicht den Richtlinien der Qualitätsüberwachung der Hauptuntersuchung. Aus diesem Grund benutzen wir bei GASPROFI seit Jahren elektronische Prüfgeräte anstelle der Handpumpen, da diese genauer sind und die geforderte Prüfzeit  zwingend eingehalten wird.

Benötigt mein Wohnwagen/Wohnmobil jetzt keine G 607 Prüfung mehr?

Die Aussetzung für die HU ist die eine Sache, die eigene Sicherheit die andere. Deshalb empfehlen wir weiterhin jedem Kunden, die Prüfung trotzdem durchzuführen. Die Notwendigkeit einer regelmäßige Prüfung betont übrigens auch der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. sowie das Bundesverkehrsministerium (siehe Liste weiterführender Links). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie nach wie vor eine Plakette und einen Eintrag in das Prüfbuch.

Zusätzlich kann (und sollte) ein Campingplatzbetreiber vor Vergabe eines Platzes das Vorhandensein einer gültigen Gasprüfung kontrollieren. Falls diese fehlt, kann er/sie dann die Zufahrt untersagen.

Neu: In unserem Onlineshop können Sie die G607-Prüfung für Campingmobile jetzt auch online reservieren. Nach der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungsmail und werden von uns bezüglich des nächsten freien Termins kontaktiert.

Weitere Informationen zur Gasprüfung G 607